Darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter per GPS-System im Auto überwachen?
Die Verwendung vom GPS-System um die Arbeitnehmer zu überwachen könnte dazu führen, dass diese das Gefühl hätten, eine Fußfessel zu tragen. Deshalb sollte dies im Allgemeinen vermieden werden. Aber unter welchen Umständen ist es gerechtfertigt?
Deshalb sollte dies im Allgemeinen vermieden werden. Aber unter welchen Umständen ist es gerechtfertigt? Die Überwachung von Arbeitnehmern wirft insbesondere datenschutz- und arbeitsrechtliche Fragen auf, und die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gibt einige Hinweise zum GPS-Tracking im Auto.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung stellen und ihnen sogar gestatten, den Firmenwagen für private Zwecke zu nutzen. Unter solchen Umständen kann es für die Mitarbeiter verlockend sein, weniger private und mehr arbeitsbezogene Kilometer anzugeben. Wie die Redensart sagt: „Gib jemandem den kleinen Finger, und er nimmt die ganze Hand.“
Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache Florindo de Almeida Vasconcelos Gramaxo gegen Portugal befasste sich mit einem solchen Szenario und bietet eine interessante Perspektive des EGMR auf die Frage, ob das GPS-System von Firmenwagen (auch zu privaten Zwecken) ein legitimes Ziel verfolgt. Die Argumentation des EGMR scheint sich drastisch von der Entscheidung des slowenischen Informationsbeauftragten vom Oktober 2022 zu unterscheiden. Es bleibt abzuwarten, ob die strenge Haltung des Informationsbeauftragten durch die Entscheidung des EGMR in irgendeiner Weise aufgeweicht wird.
Unsere Arbeitsrechtsexperten haben eine Präsentation zum jüngsten EGMR-Urteil erstellt, die hier abrufbar ist.