22.8.2017
STR
> Steuerrecht

Einfluss der Verrechnungspreise auf die Umsatzsteuer

Verrechnungspreise können sich erheblich auf die Umsatzsteuer auswirken, da die Wechselwirkung zwischen indirekten und direkten Steuern nur teilweise begrenzt und nicht immer ausgeschlossen ist. Beispielsweise ändert sich bei der Einfuhr, wenn eine Anpassung der Verrechnungspreise vorgenommen wird, dadurch auch der Zollwert und folglich die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage. Im Zusammenhang mit diesem Themenbereich behandelt das Gericht der Europäischen Union derzeit eine Angelegenheit, bei der zu entscheiden ist, ob eine Änderung des Zollwerts zulässig ist, wenn zwei verbundene Personen zum Jahresende wegen Verrechnungspreisen eine Anpassung vornehmen, aufgrund welcher der Einführer eine Zuzahlungsrechnung oder aber eine Gutschrift für eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises erhält.

Erheblichen Einfluss auf die Umsatzsteuer hat die Anpassung der Verrechnungspreise auch im Falle, dass der Waren- oder Dienstleistungsempfänger nicht zum Abzug der (gesamten) Vorsteuer berechtigt ist, sowie im Falle, dass der Empfänger aufgrund der Anpassung der Verrechnungspreise verpflichtet ist, eine zusätzliche Vergütung zu zahlen oder eine Gegenleistung zu erbringen. Wenn sich der Wert der Lieferung bzw. Vergütung erhöht, kann sich dies auf die Berechnung der Umsatzsteuer auswirken, jedoch nur dann, wenn alle drei nachstehend aufgezählten Elemente erfüllt sind: (i) es wurde eine Warenlieferung bzw. Dienstleistungserbringung durchgeführt, (ii) es ist die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung vereinbart und (iii) es besteht ein entsprechender Zusammenhang zwischen der Lieferung und der zusätzlichen Vergütung.