Mögliche Maßnahmen für Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen illegalen Substanzen am Arbeitsplatz stehen
Artikel veröffentlicht im Direktor Magazine, Nr. 42, Herbst 2019
Das Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz besagt eindeutig, dass ein Arbeitnehmer nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen illegalen Substanzen am Arbeitsplatz arbeiten oder sich dort aufhalten darf. Weniger klar ist den Arbeitgebern, auf welche Weise festgestellt werden kann, ob ein Arbeitnehmer unter dem Einfluss illegaler Substanzen steht und welche Maßnahmen ihnen sogar in Bezug auf einen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, der als unter dem Einfluss solcher Substanzen steht. Denn die Verfahren zur Feststellung des Vorhandenseins illegaler Stoffe werden in der Gesetzgebung nicht ausführlich oder gar nicht beschrieben und unterliegen der Entscheidung der Arbeitgeber in ihren internen Handlungen. Gerade deshalb stehen die Arbeitgeber vor der Frage, wie sie die Verfahren von der ersten Feststellung des Vorhandenseins illegaler Substanzen bis zum Endergebnis, z.B. bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses, rechtlich handhaben sollen.