20.7.2017
FIN
> Banken und Finanzrecht
Neue EU-Prospektverordnung
Heute, am 20.7.2017, tritt die neue in Kraft.
Heute, am 20.7.2017, tritt die neue EU-Prospektverordnung in Kraft. Sie ersetzt vollständig die EU-Prospektrichtlinie und die Bestimmungen des slowenischen Gesetzes über den Markt für Finanzinstrumente (ZTFI), welches aufgrund der EU-Richtlinie erlassen wurde. Die meisten Bestimmungen der EU-Verordnung gelten erst ab dem 21. Juli 2019, während ab dem heutigen Tag nur die neuen Ausnahmen von der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Prospekten (Prospektpflicht), die sich auf fungible Wertpapiere beziehen, anzuwenden sind.