16.12.2022
KONK
> Wettbewerbsrecht

Das neue Gesetz zur Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen steht kurz vor dem Inkrafttreten – was ist neu und was müssen Unternehmen wissen?

Am 29. September 2022 hat die Nationalversammlung das neue Gesetz zur Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen verabschiedet.

Das neue Gesetz zur Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen („ZPOmK-2“) ist am 26. Oktober 2022 in Kraft getreten und wird ab dem 26. Januar 2023 gelten. Das Thema ist also für Unternehmen hochaktuell. Was bringt das neue ZPOmK-2 den Unternehmen?

Die wichtigsten Änderungen, die durch das ZPOmK-2 eingeführt wurden, sind:

(a) die Einführung eines einheitlichen Verwaltungsverfahrens für die Feststellung von Wettbewerbsverstößen und die Verhängung von Verwaltungssanktionen,

(b) die Einführung eines vereinfachten Verfahrens für die Anmeldung von Zusammenschlüssen,

(c) die erweiterten Ermittlungsbefugnisse des Büros zum Schutz des Wettbewerbs,

(d) die verstärkte internationale Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden und

(e) Änderungen im Bereich des Kronzeugenprogramms. Mit dem ZPOmK-2 wird auch die Richtlinie (EU) 2019/1[1] (die „ECN+ Richtlinie“) in die slowenische Rechtsordnung umgesetzt.

Jede der Änderungen wird im Folgenden näher erläutert (auf Englisch): http://www.jadek-pensa.si/en/new-prevention-of-restriction-of-competition-act-shall-become-applicable-what-key-changes-should-undertakings-be-aware-of/