3.1.2023
ARBEIT
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Neue Meldepflicht für Arbeitgeber bei geltenden kollektiv ausgehandelten Tarifvereinbarungen

Das neue Jahr bringt nicht nur neue Vorsätze, sondern auch neue Anforderungen an die Arbeitgeber, geltende kollektiv ausgehandelte Tarifvereinbarungen zu melden.

Ab dem 1. Januar 2023 wird ein neues Formular für die Berechnung der Steuerabzüge (REK-O) verwendet. Das neue REK-O-Formular wurde kurz vor Ende des letzten Jahres veröffentlicht und muss ab dem 1. Januar 2023 für Lohnzahlungen verwendet werden. In einem der 128 Felder des neuen REK-O-Formulars müssen die Arbeitgeber den Tarifvertrag auswählen, der für die Beschäftigung des Einkommensempfängers für die gezahlten Löhne und Gehälter sowie die Entgeltfortzahlungen gilt. Es ist unter dem Code „S02“ aufgeführt und verlangt vom Arbeitgeber die Eingabe eines dreistelligen Codes des anwendbaren Tarifvertrags auf Branchenebene.

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