4.9.2019
ÖA
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Rechtsschutz gegen die Entscheidungen der staatlichen Revisionskommission (DKOM)

Die geltende Rechtsschutzregelung in Ausschreibungsverfahren ermöglicht keinen uneingeschränkten Rechtsschutz gegen die Entscheidungen der staatlichen Revisionskommission (DKOM) und war deswegen oft als unzureichend kritisiert. Das Gesetz über den Rechtsschutz in öffentlichen Ausschreibungsverfahren (ZPVPJN) vorsieht nämlich keine ordentlichen oder außerordentlichen Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der DKOM und ein Verwaltungsstreit gegen sie ist unzulässig. Nach den derzeit geltenden Regeln kann das Gericht über die Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der DKOM nicht entscheiden.

Im Artikel wird der Vorschlag der Novelle ZPVPJN näher ausgeführt, sowie die voraussichtliche Möglichkeit eine Feststellungsantrag in einem Verwaltungsstreit einzureichen, welche aber nicht ermöglicht die Entscheidungen der DKOM aufzuheben oder zu ändern.

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