6.11.2017
STR
> Steuerrecht

Änderungen des Einkommensteuersystems für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer

Ende September hat die Regierung im Dringlichkeitsverfahren den Gesetzesentwurf zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes zur Diskussion vorgelegt, das stark auf die Regelung grenzüberschreitender Entsendung von Arbeitnehmern konzentriert ist.

Der Entwurf sieht zwei Hauptlösungen vor. Erstens wird unter bestimmten Bedingungen der Betrag des Einkommens aus Entsendung in der Höhe von 20% des Gehalts bzw. des Ausgleichs nicht in die Steuerbemessungsgrundlage der entsandten Arbeitnehmer einbezogen (aber nicht mehr als 1.000 EUR für Zahlungen im Einzelmonat). Und zweitens wird die Erstattung für drei Arten von Kosten in Verbindung mit der Entsendung nicht in die Steuerbemessungsgrundlage des Arbeitseinkommens einbezogen, und zwar Kosten der Ernährung während der Arbeitszeit, Transportkosten und Unterbringungskosten. Wird das Gesetz angenommen, was in den nächsten Wochen erwartet wird, sollen die bestehenden Anomalien im Einkommensteuersystem für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer den Entsendungen nicht länger im Wege stehen.