Arbeitsrecht
Bei Erbringung unserer Dienstleistungen und Aufgaben im Bereich des Arbeitsrechts sind wir uns bewusst, dass die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber von besonderer Bedeutung ist, da nur gute Zusammenarbeit und ordentliche Arbeitsumgebung zu optimalen Ergebnissen führen können. Wir handeln als Berater für Arbeitgeber bezüglich alle Fragen des Arbeitsrechts, entweder durch Erstellung eines Rechtsgutachtens oder bei der Suche nach Lösungen für bestehende Probleme. Bei Vorbereitung interner Akte der Unternehmen, die Beschäftigung, Arbeitsverträge und Managerverträge regeln, respektieren wir die 10 universellen Prinzipien des UN Global Compact und sorgen dafür, dass die Achtung der Menschenrechte und Arbeitsnormen auf ausgewogene Weise berücksichtigt wird. Nach Erlassung interner Akte führen wir Bildungen aus, womit gesorgt wird, dass der Zweck ihrer Erlassung erreicht wird und dass es so wenige Verletzungen wie möglich gibt.
Wir helfen den Kunden bei Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten und beraten sie bei größeren Reorganisationen, größeren Entlassungen und auch bei Umstrukturierungsverfahren (entweder als Teil der Insolvenzverfahren oder regelmäßiger Reorganisation). Wir führen auch arbeitsrechtliche Mediation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus, die auf Erhaltung des Arbeitsverhältnisses und seine Verbesserung eingestellt ist.
Wenn die Erhaltung des arbeitsrechtlichen Verhältnisses nicht möglich oder nicht im Interesse aller Beteiligten ist, sind wir uns bewusst, dass der Bereich des Arbeitsrechts immer komplexerer wird, vor allem bei der Regelung individueller Arbeitsverhältnisse. Das Arbeitsrecht verlangt hervorragende Kenntnis und Verständnis der Gründe für Kündigung des Arbeitsvertrags, richtige Durchführung der Prozesse (einschließlich der Einbeziehung der Gewerkschaften, wenn notwendig) und Kenntnis des Systems zur Feststellung der disziplinarischen Haftung und der Gerichtsverfahren. Das ist wichtig vor allem, wenn die Beweislast beim Arbeitgeber liegt.
Anspruchsvolle Verwirklichung strenger arbeitsrechtlichen Vorschriften und Umkehr der Beweislast auf den Arbeitgeber in möglichen Gerichtsverfahren sind die Gründe, weshalb sich die Arbeitgeber immer öfter an externe Experten für Unterstützung und Beratung wenden. Aufgrund nachweislicher Erfahrung und Kenntnis und Verständnis des Arbeitsrechts gewährleistet unsere Kanzlei Unterstützung bei richtiger Durchführung und Rechtmäßigkeit der Verfahren, was die wesentliche Voraussetzung für den Erfolg in individuellen und kollektiven Arbeitsstreitigkeiten darstellt, innerhalb deren unter anderem auch über die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer entscheidet wird.
Gerade angesichts unserer Kenntnis der arbeitsrechtlichen Normen und unseres Engagements zur deren Achtung bieten wir unsere Dienstleistungen genau wie den Arbeitgebern auch den Arbeitnehmern im Falle von diskriminierenden Praktiken der Arbeitgeber, Mobbing und im Allgemein, wenn die Rechte der Arbeitnehmer verletzt werden.