6.11.2016
STR
> Steuerrecht

Schmaler Grat zwischen legalem und illegalem steuerlichem Verhalten

Die Auswirkungen der Besteuerung sind immer mit wirtschaftlichen Gründen für die Transaktion verbunden, deswegen sind im Rahmen der Steuervorschriften Beweggründe, Motive und die Absicht, die den einzelnen Steuerpflichtigen dazu führt, Geschäftsentscheidungen zu treffen, wesentlich sorgfältiger zu bewerten, als das in anderen Rechtsgebieten der Fall ist.

Man wird nach jeder Veränderung der Steuervorschriften mit den Fragen über die Gründe für geplante oder durchgeführte Transaktionen konfrontiert, zum Beispiel auch bei gerade durchgesetzten Veränderungen, die einige Steuerpflichtige zur Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes zwingen, es wird ihnen aber gleichzeitig nicht erlaubt, für diese Ausgaben zulasten der Abschreibung die Besteuerungsgrundlage für die Erhebung der Körperschaftsteuer zu reduzieren.

Die Lösung wäre vielleicht in der Schwächung des Geschäfts- oder Firmenwertes zu finden, da die Ausgaben für Schwächungen (im Gegensatz zu den Ausgaben für Abschreibung) als steuerlich anerkannte Ausgaben gelten. Aber Achtung, denn schnell stellt sich die Frage, ob die Schwächung überhaupt erforderlich ist in einer Zeit, wo es zu Änderungen der Steuervorschriften gekommen ist. Diese Möglichkeit kann den Steuerpflichtigen nicht a priori verwehrt werden, weil sie gerade mit der veränderten Steuerregelung zusammenfallen würde, aber solches Verhalten könnte das steuerliche Risiko erhöhen.

Um zu entscheiden, ob ein Steuerpflichtiger legal den Geschäfts- oder Firmenwert untergegraben hat, wird es manchmal nicht genügen, dass alle formalen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, sondern wird der Steuerpflichtige der Steuerbehörde die Argumente überzeugend präsentieren müssen.

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